Facebook lockert die Promotion Guidelines für Facebookseiten: Ab sofort dürfen in der Pinnwand von Facebook-Seiten “Gefällt mir”-Angaben und Kommentare zu einer Gewinnspiel-Teilnahme genutzt werden. Das erhöht den Dialog und die Reichweite der Marke, birgt aber auch Gefahren, die man beachten sollte.
Hohe Interaktion
Was kostenlos ist oder verlost wird, kommt bei den Followern meistens sehr gut an. Die Chancen, hohe Interaktionsraten durch ein Pinnwand-Gewinnspiel zu erreichen, stehen hoch. Das verbessert den Edgerank und somit zumindest kurzfristig die Reichweite der eigenen Facebookseite. Gleichzeitig erreicht man eine Bindung der Follower an die Marke und ein Seeding der Marke im positiven Kontext.
Facebook öffnet eine Tür
Bisher war es nur über eigene Facebook-Apps möglich, Gewinnspiele (Promotions) zu veröffentlichen. In einer News vom 27.08.13 gibt Facebook bekannt, dass diese Regulierung nun in den Facebook Page Guidelines aufgehoben sei. Kurz zuvor, so berichtet allfacebook.de, war durch Facebook eine Analyse und Anpassung der Qualität des Newsfeed-Algorithmus vorgesehen. Jetzt bleibt zu spekulieren, ob diese Analyse ergab, dass die Millionen Seitenbetreiber in der Praxis die Guidelines missachtet haben und Facebook durch die Neuregelung dem Wunsch der Community nachgab. Von offizieller Seite heißt es, dass dadurch das Geschäft für Seitenbetreiber angekurbelt werden soll.
Qualität statt Quantität
Eine Interaktion nutzt dem Seitenbetreiber nur, wenn sich unter den Teilnehmern der Gewinnspiele überwiegend die Zielgruppe oder deren Umfeld befindet. Bei Gewinnspielen gibt es viele Trittbrettfahrer, die den Streuverlust erhöhen und die Qualität senken. Gehen Sie deshalb dosiert mit solchen Gewinnspielen um.
Tipps aus der Praxis
- Teilnahme mit “Gefällt mir”
- Die Ziehung der Gewinner ist sehr aufwendig, wenn man z. B. mehrere Tausende Teilnehmer generiert. Mann kann nicht alle Teilnehmer als Liste einsehen.
- Gewinner benachrichtigen
- Eine Benachrichtigung der Gewinner ist nicht möglich, wenn der Nutzer keine persönlichen Nachrichten durch “Nicht-Freunde” erlaubt
- Erfahrungsgemäß melden sich die Gewinner auf öffentliche Postings nicht von selbst
- Teilen ist nicht erlaubt
- … zumal je nach Privatsphäreeinstellungen der Nutzer die Shares nicht komplett eingesehen werden können
- Auch Taggen oder Postings mit Markierungen der Fanseite sind nicht erlaubt
Rechtliche Aspekte
Auch die Datenschutzgesetze und Facebook-Richtlinien dürfen nicht außer Betracht gelassen werden. Achten Sie deshalb insbesondere auf:
- Korrekte Teilnahmebedingungen
- Die Facebook-Freistellung (Disclaimer)
- Datenschutzhinweise und -bestimmungen nach dem BDSG
Fazit
Was meiner Meinung nach bisher von fast allen Seitenbetreibern gemacht wurde ist jetzt “legal”. Die Seiten-Admins können etwas ruhiger schlafen und den “Sprechen darüber” Wert auf der Seite erhöhen. Danke Herr Zuckerberg!
ENGLISH: Facebook lockert die Promotion Guidelines für Facebookseiten: Ab sofort dürfen in der Pinnwand von Facebook-Seiten “Gefällt mir”-Angaben und Kommentare zu einer Gewinnspiel-Teilnahme genutzt werden. Das erhöht den Dialog und die Reichweite der Marke, birgt aber auch Gefahren, die man beachten sollte.
Hohe Interaktion
Was kostenlos ist oder verlost wird, kommt bei den Followern meistens sehr gut an. Die Chancen, hohe Interaktionsraten durch ein Pinnwand-Gewinnspiel zu erreichen, stehen hoch. Das verbessert den Edgerank und somit zumindest kurzfristig die Reichweite der eigenen Facebookseite. Gleichzeitig erreicht man eine Bindung der Follower an die Marke und ein Seeding der Marke im positiven Kontext.
Facebook öffnet eine Tür
Bisher war es nur über eigene Facebook-Apps möglich, Gewinnspiele (Promotions) zu veröffentlichen. In einer News vom 27.08.13 gibt Facebook bekannt, dass diese Regulierung nun in den Facebook Page Guidelines aufgehoben sei. Kurz zuvor, so berichtet allfacebook.de, war durch Facebook eine Analyse und Anpassung der Qualität des Newsfeed-Algorithmus vorgesehen. Jetzt bleibt zu spekulieren, ob diese Analyse ergab, dass die Millionen Seitenbetreiber in der Praxis die Guidelines missachtet haben und Facebook durch die Neuregelung dem Wunsch der Community nachgab. Von offizieller Seite heißt es, dass dadurch das Geschäft für Seitenbetreiber angekurbelt werden soll.
Qualität statt Quantität
Eine Interaktion nutzt dem Seitenbetreiber nur, wenn sich unter den Teilnehmern der Gewinnspiele überwiegend die Zielgruppe oder deren Umfeld befindet. Bei Gewinnspielen gibt es viele Trittbrettfahrer, die den Streuverlust erhöhen und die Qualität senken. Gehen Sie deshalb dosiert mit solchen Gewinnspielen um.
Tipps aus der Praxis
- Teilnahme mit “Gefällt mir”
- Die Ziehung der Gewinner ist sehr aufwendig, wenn man z. B. mehrere Tausende Teilnehmer generiert. Mann kann nicht alle Teilnehmer als Liste einsehen.
- Gewinner benachrichtigen
- Eine Benachrichtigung der Gewinner ist nicht möglich, wenn der Nutzer keine persönlichen Nachrichten durch “Nicht-Freunde” erlaubt
- Erfahrungsgemäß melden sich die Gewinner auf öffentliche Postings nicht von selbst
- Teilen ist nicht erlaubt
- … zumal je nach Privatsphäreeinstellungen der Nutzer die Shares nicht komplett eingesehen werden können
- Auch Taggen oder Postings mit Markierungen der Fanseite sind nicht erlaubt
Rechtliche Aspekte
Auch die Datenschutzgesetze und Facebook-Richtlinien dürfen nicht außer Betracht gelassen werden. Achten Sie deshalb insbesondere auf:
- Korrekte Teilnahmebedingungen
- Die Facebook-Freistellung (Disclaimer)
- Datenschutzhinweise und -bestimmungen nach dem BDSG
Fazit
Was meiner Meinung nach bisher von fast allen Seitenbetreibern gemacht wurde ist jetzt “legal”. Die Seiten-Admins können etwas ruhiger schlafen und den “Sprechen darüber” Wert auf der Seite erhöhen. Danke Herr Zuckerberg!